Eheliches Güterrecht & Vermögensauseinandersetzung

Nachdem der Entschluss zur Eheschließung getroffen worden ist, bedarf es auch der Entscheidung weiterer grundlegender Fragen. So z. B. die, in welchem Güterstand man zukünftig leben möchte. Hier bestehen mehrere Möglichkeiten:

Zugewinn

Vereinbaren die Ehegatten nichts anderes, leben sie im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Es entsteht während der Ehe kein gemeinsames Vermögen und das, was die Ehegatten während der Ehe jeweils erwirtschaften, wird bei Beendigung der Ehe zwischen beiden ausgeglichen, der sogenannte Zugewinnausgleich.

Gütertrennung

Die Gütertrennung muss durch notariellen Vertrag vereinbart werden. Sie entspricht im Groben der Zugewinngemeinschaft. Die Vermögen bleiben getrennt. Allerdings findet am Ende der Ehe auch kein Ausgleich etwaiger Vermögenswerte statt.

Gütergemeinschaft

Auch dieser Güterstand bedarf der notariellen Vereinbarung. Hier entsteht aus dem Vermögen der beiden Ehegatten ein gemeinsames Vermögen, das Gesamtgut. Verfügungen über das Vermögen können nur gemeinschaftlich getroffen werden. Die Ehegatten haften auch für die Schulden des anderen.

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