Eheverträge & Scheidungsfolgenvereinbarung

In manchen Konstellationen bedarf es einer Regelung, die speziell auf das Ehepaar zugeschnitten ist. Insoweit empfiehlt sich vor Eheschließung die Beurkundung eines Ehevertrages. Früher war die Vertragsfreiheit der Ehegatten bei Abschluss eines Ehevertrages nahezu uneingeschränkt.

Dies hat sich aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und sodann auch des Bundesgerichtshofs der letzten Jahre jedoch geändert. Eheverträge unterliegen seitdem einer gerichtlichen Kontrolle.

Es muss sichergestellt sein, dass durch die vertraglichen Vereinbarungen ein Ehegatte nicht ungerechtfertigt benachteiligt oder der Schutzzweck der gesetzlichen Regelung unterlaufen wird.

Der Abschluss einer Scheidungsfolgenvereinbarung ist dann sinnvoll, wenn sich die Beteiligten einvernehmlich über sämtliche Scheidungsfolgen der Ehescheidung geeinigt haben.

Damit werden langwierige Scheidungsverfahren zur Klärung sämtlicher Scheidungsfolgen entbehrlich.

Wenden Sie sich mit Ihrem rechtlichen Anliegen unverbindlich an unsere Kanzlei. Wir klären dann gemeinsam, ob und wie wir Ihnen behilflich sein können.

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