Erbrechtliche Bezüge & Testamentsgestaltung

Das Familienrecht hat vielfältige erbrechtliche Bezüge, die im Einzelfall auch von Interesse sein können.

Dies betrifft beispielsweise die Testamentsgestaltung nach Scheidung bei gemeinsamen Kindern.

Wenden Sie sich mit Ihrem rechtlichen Anliegen unverbindlich an unsere Kanzlei. Wir klären dann gemeinsam, ob und wie wir Ihnen behilflich sein können.

Telefon: 0611 525252 | E-Mail: info@rechtsanwalt-hildner.de