Kosten

Gesetzliche Gebühren

Die Vergütung der Rechtsanwälte ist gesetzlich geregelt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Für die jeweiligen rechtlichen Tätigkeiten eines Rechtsanwalts sind dort feste Gebühren sowie Rahmengebühren vorgesehen, die je nach Aufwand der anwaltlichen Tätigkeit im oberen oder unteren Bereich anzusetzen sind.

Die Höhe einer Gebühr bestimmt sich zudem nach dem Streitgegenstand, der sich nach dem materiellen Wert, den der streitige Anspruch hat, richtet.

Honorarvereinbarung

Die Vereinbarung einer anderen Vergütung als der gesetzlich geregelten ist erlaubt und dann erforderlich, wenn bereits vor der Beauftragung absehbar ist, dass die gesetzliche Vergütung dem Umfang der zu bearbeitenden Angelegenheit nicht gerecht werden würde.

Solche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie zwischen Anwalt und Mandant im Wege einer schriftlichen Honorarvereinbarung getroffen worden sind.

Kann der Anwalt im Vorfeld bereits den erforderlichen Zeit- und Arbeitsaufwand absehen, besteht die Möglichkeit, dem Mandanten einen Pauschalpreis anzubieten. Hierdurch kann der Mandant seine Kosten ganz klar kalkulieren.

Die Vereinbarung eines Stundensatzes bietet sich dagegen bei laufenden Beratungsleistungen an.

Rechtsschutzversicherung

Bei Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung übernimmt diese die Kosten für Gericht und Rechtsanwalt, wenn die rechtliche Angelegenheit unter die mit der Versicherung vertraglich vereinbarten Leistungen fällt.

Ob und in welchem Umfang das der Fall ist, kann der Mandant bereits im Vorfeld bei seiner Rechtsschutzversicherung in Erfahrung bringen.

Kostenübernahme durch den Staat

In bestimmten Angelegenheiten übernimmt der Staat die Kosten der Rechtsvertretung. Wer nachweisen kann, dass seine finanziellen Verhältnisse für die beabsichtigte Rechtsverfolgung nicht ausreichen und die Geltendmachung des Anspruchs Erfolgsaussichten hat, erhält für seine Rechtsverfolgung Verfahrenskostenhilfe.

Wenden Sie sich mit Ihrem rechtlichen Anliegen unverbindlich an unsere Kanzlei. Wir klären dann gemeinsam, ob und wie wir Ihnen behilflich sein können.

Telefon: 0611 525252 | E-Mail: info@rechtsanwalt-hildner.de