Der richtige Scheidungsanwalt für Ihre Scheidung

Die Scheidung einer Ehe kann nur durch Gerichtsurteil und erst dann erfolgen, wenn sie als gescheitert anzusehen ist. Dies ist dann der Fall, wenn

  • beide Ehegatten die Scheidung wünschen und seit einem Jahr getrennt leben,

  • nur ein Ehegatte die Scheidung wünscht, die Trennung jedoch schon seit drei Jahren andauert
  • oder, obwohl die Trennung noch kein Jahr andauert, die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen des anderen Ehegatten unzumutbar ist.

In dem gerichtlichen Scheidungsverfahren muss der Antragsteller anwaltlich vertreten sein. Will der Antragsgegner in diesem Verfahren keine eigenen Anträge (z. B. wegen Unterhalt, Sorgerecht, Zugewinnausgleich) stellen und dem Antrag des Antragstellers auf Scheidung lediglich zustimmen, bedarf keiner anwaltlichen Vertretung.

Ein weit verbreiteter Irrtum besteht darin, dass sich scheidungswillige Ehegatten gemeinsam von einem Anwalt vertreten lassen können. Der Rechtsanwalt kann jedoch immer nur die Interessen einer Partei vertreten. Gibt er vor, beide Beteiligte zu beraten oder zu vertreten, so verhält er sich strafrechtlich relevant aufgrund der Kollision der widerstreitenden Interessen der Beteiligten.

Hat sich ein Ehegatte zur Trennung entschlossen, gibt es zahlreiche Dinge, die er berücksichtigen sollte. Gerade im Hinblick auf die Beweisführung im anstehenden Scheidungsverfahren ist es z. B. von Vorteil, wichtige Dokumente über das Einkommen und die Vermögenswerte zu sichern, bevor dies vielleicht nicht mehr möglich ist.

Auch ist eine ausführliche anwaltliche Beratung zu einem frühestmöglichen Zeitpunkt stets anzuraten.

Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt?

Wenn Ehegatten eine einvernehmliche Scheidung anstreben, müssen die Ehegatten seit mindestens einem Jahr getrennt leben (das ist auch innerhalb der gemeinsamen Wohnung möglich) und sämtliche Folgesachen geregelt haben.

Ist man sich über die Scheidung und deren Folgen einig, ist es möglich, dass nur ein Anwalt im gerichtlichen Verfahren auftritt. Das bedeutet jedoch, dass nur einer der Ehepartner einen Scheidungsanwalt beauftragt, um den Scheidungsantrag beim Familiengericht einzureichen.

Voraussetzung ist allerdings, dass der anwaltlich nicht vertretene Ehepartner der Scheidung zustimmt. Anschließend können sich die Ehegatten die Kosten für den Anwalt teilen.

Bei streitiger Scheidung ist ein eigener Scheidungsanwalt immer sinnvoll

Es gibt – neben den klassischen Fällen, in denen eine Scheidung streitig ist oder jeder Ehegatte selber den Scheidungsantrag stellen möchte, eine Reihe von Gründen für die Beauftragung eines eigenen Anwalts:

  • wenn umfangreiche Vermögenswerte wie z.B. Immobilien vorhanden sind
  • einer der Ehepartner geschäftlich unerfahren ist, etwa weil er sich ausschließlich um den Haushalt und die Kinder gekümmert hat
  • eine lange Ehedauer mit wirtschaftlichen Verpflichtungen vorliegt
  • bei Sorgerechtsdifferenzen und Unterhaltsstreitigkeiten

Beratung durch Scheidungsanwalt ist nicht nur sinnvoll, sondern notwendig

Der Fachanwalt für Familienrecht informiert Ehegatten bei Trennung und Scheidung darüber, was auf Sie zukommt und welche Verhaltensmaßnahmen für das weitere Vorgehen hilfreich sind. Aus diesem Grund ist für jeden eine eigene (Erst-)Beratung sinnvoll und notwendig.

Die Palette der anwaltlichen Beratung reicht dabei neben Verhaltensmaßnahmen während der Trennungszeit im Hinblick auf die Wohnsituation und/oder den Kindes- und Trennungsunterhalt bis hin zu Vorgehensweise bei der Scheidung, wie etwa die Durchführung des Versorgungsausgleichs, des Zugewinnausgleichs und über etwaige Kindschaftssachen wie Sorge- und Umgangsrecht.

Klare Verhältnisse mit Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung

In vielen Fällen ist es durchaus sinnvoll einen Ehevertrag zu schließen. Dies ist vor allem dann ratsam, wenn größere Vermögen vorhanden sind, bestehende Schulden existieren oder eventuell einer der Ehegatten ein Unternehmen führt.

Auch bei einem großen Altersunterschied sollte man über einen Ehevertrag in Erwägung ziehen. Soll ein Ehevertrag oder eine Trennungs- und Scheidungsvereinbarung geschlossen werden, ist HILDNER Fachanwaltskanzlei für Familienrecht Ihr richtiger Ansprechpartner bei der Beratung und Ausarbeitung. In den meisten Fällen bedarf das Vertragswerk noch der notariellen Beurkundung.

Bereits mit der Eheschließung vereinbarte Eheverträge erleichtern immer auch die Abwicklung bei einer Scheidung und können somit Kosten und Zeit sparen.

Wenden Sie sich mit Ihrem rechtlichen Anliegen unverbindlich an unsere Kanzlei. Wir klären dann gemeinsam, ob und wie wir Ihnen behilflich sein können.

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